Informationen und Unterlagen zum überarbeiteten familieplus-Auditverfahren
Mit der veränderten Vorgangsweise bei der Auditierung reagieren wir auf die Rückmeldungen der familieplus-Gemeinden in den vergangenen Jahren. Das angepasste Audit wurde auch in einem Workshop im November 2022 mit einer repräsentativ zusammengesetzten Gruppe von sieben familieplus-Gemeinden (aus Politik und Verwaltung) vorgestellt, bearbeitet und mehrheitlich für gut befunden. Das Verfahren kommt das erste Mal beim Audit 2025 zur Anwendung.
Die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
1. Die bisherige Vorgehensweise der Belegsammlung als Basis für das Audit entfällt. An die Stelle des Prozesshandbuches im Excel-Format tritt der familieplus-Bericht der Gemeinde, die sich dem Audit unterzieht.
2. Die neun Handlungsfelder bleiben bestehen, das Handlungsfeld 5 wird erweitert zu „Wohnen, Lebensraum und Nachhaltigkeit“. Alle Handlungsfelder sind nun gleich gewichtet.
3. Die Erhebung des IST-Standes je Handlungsfeld erfolgt beschreibend, die Grundaufteilung nach „Kennzahlen/Analyse“, „Strategische Grundlagen und Leitziel“ und „Angebote und Strukturen“ bleibt.
4. Der familieplus-Bericht ist vor der Abgabe zur Auditierung verpflichtend dem Gemeindevorstand bzw. dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. In der Gemeinde- bzw. Stadtvertretung ist darüber zu berichten.
5. In das Audit fließt wie bisher die Bewertung durch den/die Auditor:in und die Bewertung der Kommission ein, das Gewicht der Kommission wird aufgewertet.
Das überarbeitete Auditformat bedient sich eines familieplus-Berichts, den jede Gemeinde selbst zu erstellen hat.
Folgende Unterlagen bieten Hilfestellung:
Zu 1. familieplus-Bericht
- Das verpflichtend einzuhaltende Inhaltsverzeichnis (Beilage 1, Stand: 25.03.2024 )
- Vorgaben für die Formatierung (Beilage 2, Stand vom 25.03.2024)). Die Abgabe des familieplus-Berichtes erfolgt online über ein E-Government Formular.
- eine Ausfüllhilfe (Beilage 3, Stand vom 25.03.2024).
Zu 4. Ablauf
- Grafische Darstellung des angepassten Auditablaufes (Beilage 4, Stand vom 25.03.2024).
Zu 5. Bewertung – In das Audit fließen verschiedene Perspektiven ein, um eine umfassende Bewertung zu ermöglichen:
- Besuch des/der Auditors:in in der Gemeinde,
- die Bewertung des Berichts nach Qualitätsmerkmalen durch den/die Auditor:in, die Projekt- und die Programmleitung,
- die Präsentation des Berichts vor der Kommission durch die Gemeinde
- sowie das Auditgespräch zwischen Kommission und Gemeinde
familieplus nutzt diese Vorgehensweise bewusst, um die Qualität und Zuverlässigkeit des Auditprozesses sicherzustellen.
Nach der Auszeichnung werden alle familieplus-Berichte samt Ergebnis veröffentlicht.