Mit der Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand (bzw. Stadtrat) ist eine Gemeinde (bzw. Stadt) offiziell familieplus-Mitglied und genießt alle Vorteile des Landesprogramms. Alle Gemeinde- bzw. Stadtvertreter:innen sind aktiv in den Prozess eingebunden. Das große Plus: Bei allen Entscheidungen behalten sie die Kinder, Jugend- und Familienfreundlichkeit im Blick.
Die Gemeindeführung erteilt der Verwaltung einen klaren Auftrag und stellt für die Umsetzung personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung (inklusive jährlichem Programmbeitrag).
Der Schritt 1 ist nur für den Einstieg in familieplus notwendig.